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Stadt Rain

Binnenschiffer und Seeleute; Anmeldung

Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der Meldebehörde des Ortes anzumelden, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Die Vorschriften zur allgemeinen Meldepflicht sowie zur Auskunftspflicht des Meldepflichtigen gelten entsprechend. Die Meldepflicht besteht nicht, solange die Person im Inland für eine Wohnung gemeldet ist.

Der Reeder eines Seeschiffs, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, hat den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffs bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses anzumelden. Er hat diese Personen bei Beendigung des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses abzumelden. Zuständig ist die Meldebehörde am Sitz des Reeders. Die Meldepflicht besteht nicht für Personen, die im Inland für eine Wohnung gemeldet sind. Die zu meldenden Personen haben dem Reeder die erforderlichen Auskünfte zu geben.

An- und Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug erfolgen.

keine

Ansprechpartner

Karl Rehm

Siehe auch

Allgemeines Umzug innerhalb einer Gemeinde Umzug innerhalb von Deutschland

Auskunftssperre, Übermittlungssperre; Beantragung der Eintragung

<p>Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).</p>
Allgemeines Umzug außerhalb der EU Umzug innerhalb der EU Umzug innerhalb einer Gemeinde Umzug innerhalb von Deutschland

Wohnsitz; Abmeldung

<p>Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.</p>
Allgemeines Umzug innerhalb einer Gemeinde Umzug innerhalb von Deutschland

Wohnsitz; Anmeldung

<p>Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anmelden.</p>
Allgemeines Umzug innerhalb einer Gemeinde Umzug innerhalb von Deutschland

Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und auch bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.