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Stadt Rain

Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können zudem entsprechende Verordnungen erlassen. Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.

Ansprechpartner

Karl Rehm

Siehe auch

Allgemeines

Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen

<p>Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.</p>