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Stadt Rain

Informationsfreiheit; Beantragung einer Auskunft

In Bayern können Sie Ihre Informationsfreiheitsrechte entweder über Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (allgemeines Auskunftsrecht), über Art. 3 Bayerisches Umweltinformationsgesetz oder über § 2 Verbraucherinformationsgesetz geltend machen.  

Die Auskunft kann beispielsweise durch ein Informationsgespräch, Datei- oder Akteneinsicht, die Überlassung von Dateiträgern, von Kopien oder durch elektronische Zurverfügungstellung erteilt werden.

Diese Informationsfreiheitsrechte beziehen sich nicht auf Auskünfte hinsichtlich Ihrer persönlichen Daten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten".

Insbesondere kann eine Auskunft nach Art. 39 BayDSG nur erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, das nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtet ist und rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art sein kann. Eine Auskunft kann verweigert werden, wenn z. B. öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.

Sie können den Antrag direkt bei der jeweiligen Behörde stellen. In dem Antrag müssen Sie zu erkennen geben, zu welchen Informationen sie Zugang möchten.

Für Auskünfte werden Kosten nach dem Kostengesetz erhoben. Näheres erfahren Sie im Rahmen der Bearbeitung.

Ansprechpartner

Karl Rehm

Siehe auch

Datenschutz

Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte

Sie können sich jederzeit mit Fragen oder Beschwerden in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.
Datenschutz

Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten

<p>Sie können Ihre Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen. Beispielsweise können Sie eine Auskunft über die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, die Löschung Ihrer Daten oder eine Berichtigung unrichtiger Daten beantragen. </p>