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Stadt Rain

Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Ansprechpartner

Karl Rehm

Siehe auch

Ver- und Entsorgung

Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

<p>Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt. </p>