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Stadt Rain

Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung

Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

Ansprechpartner

Karl Rehm

Siehe auch

Bauen Förderprogramme

Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Baukostenbeteiligung

<p>Für den notwendigen Ausbau und Erhalt der Kindertagesbetreuungsangebote sind die Gemeinden zuständig. Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden bei entsprechenden Bauinvestitionen durch die Gewährung von Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.</p>
Kindergartenbetreuung Kleinkinderbetreuung (Kinderkrippe)

Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung

Wenn Ihr Kind in einer kommunalen Kindertageeinrichtung betreut werden soll, müssen Sie es dort vorher anmelden.