Menü
Stadt Rain

Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

Ansprechpartner

Karl Rehm

Siehe auch

Bewirtschaftung Kulturelle Angebote

Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung

<p>Musikschulen können von Gemeinden getragene öffentliche Einrichtung sein, die die Musikerziehung von Kindern und Jugendlichen auf breiter Grundlage anstreben. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.</p>