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Stadt Rain

Marktgebühren; Erhebung

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Ansprechpartner

Karl Rehm

Siehe auch

Öffentliches Recht

Marktordnung; Erlass

<p>Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.</p>