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Bischofsrat

Der Diözesanbischof kann nach c. 473 § 4 einen aus General- wie Bischofsvikaren bestehenden Bischofsrat einsetzen, der besonders der innerkurialen Abstimmung dienlich sein soll.

Vgl. dazu auch: https://bistum-augsburg.de/Raete-Kommissionen/Bischofsrat

Siehe auch