Rechte und Pflichten des Pfarrers
Siehe auch
Gottesdienste auswärtiger Geistlicher
Gottesdienste auswärtiger Geistlicher in Pfarreien fremder Diözesen
Fundstelle: ABl. 1988 S. 84
Vereinsgottesdienste. Berggottesdienste (u. a. sogenannte Almmessen). Jubiläumsgottesdienste, Klassengottesdienste und Gottesdienste für bestimmte Zielgruppen führen in einzelnen Diözesen, besonders in Diözesen mit ausgeprägtem Tourismus und bevorzugten Ausflugszielen, zu Problemen der Abstimmung von Gottesdiensten und Gottesdienstzeiten mit den jeweiligen Ortspfarreien. Aus gegebenem Anlaß wird dringend empfohlen, diese Gottesdienste rechtzeitig mit dem zuständigen Ortspfarrer abzusprechen. Im Zweifelsfall und bei Unkenntnis der zuständigen Ortspfarrei kann über die jeweilige Diözese (Generalvikariat) entsprechende Auskunft eingeholt werden. Es sei darauf hingewiesen, daß grundsätzlich der jeweilige Ortspfarrer für die Genehmigung von Gottesdiensten auswärtiger
Priester zuständig ist (vgl. cc. 519 und 530 n. 7 CIC). Die Rücksichtnahme auf örtliche Gegebenheiten und Gepflogenheiten verlangt dringend eine Abstimmung der Gottesdienste und Gottesdienstzeiten mit dem zuständigen Ortspfarrer.
Vereinsgottesdienste. Berggottesdienste (u. a. sogenannte Almmessen). Jubiläumsgottesdienste, Klassengottesdienste und Gottesdienste für bestimmte Zielgruppen führen in einzelnen Diözesen, besonders in Diözesen mit ausgeprägtem Tourismus und bevorzugten Ausflugszielen, zu Problemen der Abstimmung von Gottesdiensten und Gottesdienstzeiten mit den jeweiligen Ortspfarreien. Aus gegebenem Anlaß wird dringend empfohlen, diese Gottesdienste rechtzeitig mit dem zuständigen Ortspfarrer abzusprechen. Im Zweifelsfall und bei Unkenntnis der zuständigen Ortspfarrei kann über die jeweilige Diözese (Generalvikariat) entsprechende Auskunft eingeholt werden. Es sei darauf hingewiesen, daß grundsätzlich der jeweilige Ortspfarrer für die Genehmigung von Gottesdiensten auswärtiger
Priester zuständig ist (vgl. cc. 519 und 530 n. 7 CIC). Die Rücksichtnahme auf örtliche Gegebenheiten und Gepflogenheiten verlangt dringend eine Abstimmung der Gottesdienste und Gottesdienstzeiten mit dem zuständigen Ortspfarrer.
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